25.11.09 Studie: Gesetzliche Krankenkassen angeln Privat-Versicherte durch Falschberatung
Leipzig (pts/25.11.2009/12:00) - Umfrage von geld.de und news.de deckt Falschberatung der AOKs und BKKs auf
Eine aktuelle Studie vom Verbraucherfinanzdienst www.geld.de und dem Nachrichtenportal www.news.de zeigt, dass Gesetzliche Krankenkassen Versicherungsnehmer teils erheblich falsch beraten. Insgesamt 100 Gesetzliche Krankenkassen (überwiegend AOKs, BKKs) wurden als Privatversicherte getarnt von geld.de- und news.de-Mitarbeitern angerufen, um folgende Frage zu klären: Muss ein vor dem 31.12.2002 privat Krankenversicherter zurück in die Gesetzliche Krankenkasse, wenn er unter die für das Jahr 2009 geltende allgemeine Versicherungspflichtgrenze fällt? Derzeit liegt diese bei 48.600 Euro. In Zeiten der Wirtschaftskrise sind vor allem Jobwechsler nicht selten davon betroffen, dass sie weniger als zuvor verdienen.
Das Umfrage-Ergebnis: 72 Prozent der befragten AOK- und BKK-Mitarbeiter gaben eine falsche Antwort und behaupteten: Ja, der Betroffene müsse zurück in die Gesetzliche Krankenkasse. Richtig wäre gewesen: Ist jemand bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert gewesen, so kann er in der privaten Krankenkasse bleiben. Für ihn gilt ein Bestandsschutz. Das trifft zumindest dann zu, wenn er beispielsweise durch einen Jobwechsel zwar weniger als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 Euro verdient, aber mindestens 44.100 Euro.
Die Konsequenzen durch Falschberatung (die auch von den Arbeitgebern ausgehen kann), sind für den Versicherten drastisch. Beispiel: Ein seit dem Jahr 2002 privat Versicherter bezahlte vor seiner Einkommensabsenkung 300 Euro monatlich in eine private Krankenkasse sowie für die Pflegeversicherung. 50 Prozent übernahm der Arbeitgeber. Bleiben 150 Euro für den Arbeitnehmer. Dafür bekam er Chefarztbehandlung, Zusatzzahlungen bei Zahnbehandlungen, oder die Garantie für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Auch die Praxisgebühren entfielen sowie die Medikamentenzuzahlung.
Würde der Arbeitnehmer nun von seinem Arbeitgeber auf Grund falscher Angaben der Buchhaltung oder der Gesetzlichen Krankenkassen von der Privaten Krankenkasse abgemeldet und wieder gesetzlich pflichtversichert, gilt Folgendes: Von seinem Einkommen werden 14,9 Prozent für die Krankenkasse fällig. Zugute kommt ihm, dass der Gesetzgeber zumindest die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675 Euro monatlich begrenzt hat - also auf 44.100 Euro jährlich. Für einen Single ohne Kinder macht dies dennoch einen stolzen monatlichen Beitrag von 628,43 Euro (siehe Grafik). 547,58 Euro entfallen auf die Krankenkasse, 80,85 Euro auf die Pflegeversicherung. Vom Gesamtbetrag muss der Arbeitnehmer 53,4 Prozent übernehmen, der Arbeitgeber 46,6. Alleine für den Arbeitnehmer sind das monatlich 335,35 Euro. Zum Vergleich: Die private Krankenkasse und Pflegeversicherung kostete ihn nur 150 Euro im Monat. Das hei
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