Auslandskrankenversicherung
Insbesondere für privat versicherte Beamte ist eine Auslansdkrankenversicherung empfehlenswert, da die Beihilfe grundsätzlich keine Kosten für den Rücktransport übernimmt. Zudem erhalten Beamte für alle anderen medizinischen Leistungen nur diejenigen Kosten erstattet, die auch in Deutschland verlangt würden.
Zwar erhalten Versicherte in allen EU-Staaten zumindest im ambulanten Bereich eine Grundversorgung auf Kassenkosten (EuGH, Az. C 385/99). Deutsche Sozialversicherungen müssen sogar Teile der Krankenhauskosten übernehmen, wenn ein spezielles Sozialversicherungsabkommen besteht (BSG, Az. B 1 KR 18/06). Einen Rundumschutz bieten die gesamten Verträge allerdings nicht! So kommt es gar nicht so selten vor, dass sich
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