Gesetzliche Krankenversicherung

(dk) Rund 95 Prozent aller Leistungen werden durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, so dass die gesetzliche Kasse stets das bezahlt, was ärztlich notwendig und wirtschaftlich ist. Den Rest bilden sog. Mehr- bzw. Satzungsleistungen, die die gesetzlichen Kassen auf Grund ihres Ermessungsspielraumes an die Versicherten weitergeben dürfen. Hierzu zählen bspw. ambulante Vorsorgekuren oder die

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Einzelnen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten im Krankheitsfalle innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, entsprechende Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Landes (ärztliche Behandlung nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Landes). Nicht selten fallen hierdurch erhebliche Eigenleistungen an. In Ländern ohne ein Sozialversicherungsabkommen besteht hingegen überhaupt kein Versicherungsschutz, hier ist vielmehr der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erforderlich.

Seit Anfang 2009 sind die gesetzlichen Kassen dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern gegenüber auch günstige Hausarzttarife bzw. Selbstbehalttarife sowie Tarife für die Nichtanspruchnahme von Leistungen anzubieten. Diese freiwilligen Tarife beinhalten bspw. die Kostenübernahme für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel besonderer Therapieeinrichtungen. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass Kunden an diese freiwilligen Tarife für einen Zeitraum über 3 Jahre gebunden sind. Der Tarif kann nur infolge eines eintretenden Härtefalles beendet werden.

Zudem besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Nichtversicherten, aber ehemalig gesetzliche Versicherten. Betroffene in der privaten Krankenversicherung erhalten automatisch den Basistarif. Dieser ist allerdings keinesfalls kostendeckend, so dass auf die Versicherten zusätzliche Beitragserhöhungen zukommen können. Im Zuge der Eigenverantwortung werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Impfungen, Kuren sowie für Behandlungs- und Betreuungskosten älterer Menschen erhöht, im Gegenzug Behandlungen von Komplikationen nach Piercings oder Schönheitsoperationen nicht mehr bezahlt. Wer also von Vorsorgema

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