Berufsunfähigkeit
Vor allem junge Menschen wollen sich nicht mit dem Gedanken auseinander setzen, den eigenen Beruf später nicht mehr ausüben zu können. Das Problem: Seit dem 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1960 geborenen Berufstätigen im Falle einer Berufsunfähigkeit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Gleichzeitig wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur derjenige einen Anspruch hat, der nicht mehr in der Lage ist, länger als 3 Stunden täglich irgendeine Tätigkeit zu verrichten.
Dabei ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) insbesondere für Auszubildende, Studenten oder Berufseinsteiger interessant, da diese Personengruppen keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben, weil weniger als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurde. Das Wort
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