Berufsunfähigkeitsversicherung
Um einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit zu begründen, muss zudem bereits ein Sozialversicherungsschutz von 5 Jahren bestanden haben, in allen anderen Fällen gibt es überhaupt keine Rente. Vertraut man heute den Statistiken, kann bereits jeder vierte Bundesbürger aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausüben. Neben den psychischen Erkrankungen, die an erster Stelle stehen, folgen Schäden am Bewegungsapparat, Herzinfarkt, Krebs und Diabetes II. Wer dann nach einem ärztlichen Gutachten noch in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung.
Dennoch hat jeder die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich zu schützen: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Besonders gefährdet sind dabei all diejenigen, die beruflich körperlichen (bspw. Fliesenleger), seelischen (bspw. Feuerwehrmann) oder stark belastenden (bspw. Krankenpfleger) Tätigkeiten ausgesetzt sind. Auch wenn die frühere Berufsunfähigkeitsrente durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde, muss sinngemä
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