Lebensversicherung
Versicherungsschutz bei verkaufter Lebensversicherung
Wer seine Lebensversicherung verkauft, bleibt zwar auch danach der Versicherte, allerdings mit dem Unterschied, dass der Käufer nunmehr alle Rechte am Vertrag besitzt. Mit diesem Recht kann er den Vertrag stets umgehen, in dem er die Versicherung verkauft oder gar kündigt. Käme es zu einer Kündigung durch den Käufer, würde sogar der Versicherungsschutz für die ursprünglich versicherte Person erlöschen. Ein weiteres Manko liegt in der Tatsache, dass ein Verkauf fast ausschlie
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