Unfallversicherung

(dk) Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung (PUV) eine Pflichtversicherung, die hauptsächlich von Berufsgenossenschaften bzw. von Gemeindeverbänden getragen wird. Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt dabei nicht im Ausland und auch nicht während der Freizeit. Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind hauptsächlich Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen.

Die Unfallversicherung

Ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen Kinder in Kindergärten sowie Schüler und Studenten (allerdings nicht in der Freizeit!). Leistungen in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente werden erst nach einer Erwerbsfähigkeits-Minderung von 20 Prozent ausbezahlt. Als Hinterbliebenenschutz gibt es ein Sterbegeld in Höhe von 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgrö

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