Unfallversicherung
Die Unfallversicherung
Ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen Kinder in Kindergärten sowie Schüler und Studenten (allerdings nicht in der Freizeit!). Leistungen in Form von Verletztengeld oder Verletztenrente werden erst nach einer Erwerbsfähigkeits-Minderung von 20 Prozent ausbezahlt. Als Hinterbliebenenschutz gibt es ein Sterbegeld in Höhe von 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgrö
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