Beleihungsgrenze
Prozentualer Beleihungswert, bis zu dem die jeweilige Immobilie beliehen und entsprechende Darlehen vergeben werden können. Darlehen werden i.a.R. bis zu 80 % der Beleihungsgrenze vergeben, der Rest ist vom Kreditnehmer als Eigenleistung (Eigenkapital) aufzubringen. An erster Stelle im Grundbuch abgesicherte Hypothekendarlehen werden von Kreditinstituten mit 60 %, von Lebensversicherungsunternehmen zwischen 40 und 50 % angesetzt. Sicherheiten über diese Beleihungsgrenze hinaus dürfen nicht beliehen werden. Der Wert stellt deshalb auf den jederzeitigen Verkauf der Sicherheit ab.
Journal-Themen:
Finanzieren
Geldanlage
Bauen & Wohnen
Vorsorge
Versicherungen
Weitere Bereiche auf banken.de:
Vergleiche & Rechner
Banken-Jobbörse
Link-Tipps
Bankleitzahlen-Suche
Alle Banken auf einen Blick