Berufsunfähigkeitsrente
Unter der Berufsunfähigkeitsrente versteht man heute eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente). Die Berufsunfähigkeitsrente kommt dann zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente. Einige Versicherungen bieten zusätzlich eine Staffelregelung an, die bereits bei geringer Invalidität einen Teil der Rente ausbezahlt. Allerdings werden die gesamten Ausgleichszahlungen erst bei einer 75-prozentigen Berufsunfähigkeit wirksam. Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Die Berechnung erfolgt wie eine Altersrente, allerdings unter der zusätzlichen Berücksichtigung von Zurechnungszeiten. Bei einer mind. 6stündigen täglichen Tätigkeit gibt es keine BU-Rente, bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden gibt es die halbe EU-Rente, bei weniger als 3 Stunden täglich gibt es die volle EU-Rente.
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