Bonität

(th)

Fähigkeit und Zuverlässigkeit von Privatpersonen, Unternehmen bzw. staatlichen Einrichtungen, einmal aufgenommene Schulden wieder zurück zu bezahlen (persönliche und materielle Kreditwürdigkeit). Wird vor jeder Darlehensaufnahme eingehend geprüft, um entsprechend das Verlustrisiko eines Kredits einzuschätzen. Als Vorlage dienen Einkommensnachweise (auch aus der Vergangenheit) sowie die aktuellen Vermögenswerte des Antragstellers. Zudem findet eine Prüfung von Negativeinträgen bei Krediten statt. Bei unzureichender Bonität müssen entsprechende Sicherheiten (Immobilien, Grundstücke, Bürgschaften) gestellt werden. 

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