Direktversicherung

(th)

Die Direktversicherung ist ein gesetzlich vorgesehener Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge mit Hilfe von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Zu Gunsten der Beschäftigten wird mit dem Arbeitgeber ein sog. Gruppenvertrag geschlossen, die Versicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber. Die Leistungen hingegen werden im Versicherungsfall durch das Versicherungsunternehmen erbracht. Beiträge zu einer Direktversicherung sind bis zu einer Höchstgrenze von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei. Gleichzeitig besteht Beitragsfreiheit in der Sozialversicherungspflicht (1.800 Euro jährlicher sozialversicherungspflichtiger Festbetrag). Werden die Beiträge hingegen aus individuell versteuertem und beitragspflichtigem Entgelt bezahlt, erhalten Arbeitnehmer auch noch Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug im Rahmen der staatlichen

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