Grundbuch

(th)

Staatliches Register beim Grundbuchamt für die Eintragung von Belastungen eines Grundstücks. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld von einer zu sichernden Forderung unabhängig. Eintragungen (Löschungen, Belastungen, Eigentumswechsel) sind gebührenpflichtig. Einsicht in das Grundbuch ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dient der der

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