Grundsteuer

(th)

Gemeindesteuer, die für alle inländischen Grundstücke (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke, nicht jedoch Grundstücke, die gemeinnützigen, mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen) erhoben und objektbezogen gestaltet wird. Bezieht sich stets auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grundstücks. Da die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers ausnahmslos au

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