Haftpflichtversicherung

(th)

Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung zum Schutz vor Schadensverursachungen gegenüber dritten Personen. Sie schützt den Schadensverursacher vor Schadenersatzansprüchen. Beim Eintritt des Schadenfalls kommt es zu einer Geldleistung durch den Versicherer. Tatsächliche bzw. mögliche Ansprüche eines Dritten müssen innerhalb einer Woche beim Versicherer angezeigt werden. Leistungen sind bei Vorsatz ausgeschlossen. Der Versicherte selbst darf zu Schuld- und Anspruchsfragen keine Stellung nehmen. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus gewährt die Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Zwingend ist eine Haftpflichtversicherung als Fahrzeughalter (Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. als Jäger (Jagdhaftpflichtversicherung).

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