Hypothek

(th)

Die Hypothek ist die Belastung eines bebauten bzw. unbebauten Grundstücks mit einem Pfandrecht in das durch das Amtsgericht geführte Grundbuch. Die Hypothek dient der Absicherung langfristiger Kredite, insbesondere bei der Immobilienfinanzierung, gewährt aber kein Besitzrecht nach § 1113 ff. BGB am Grundstück. Erfolgt durch den Darlehensnehmer keine fristgerechte Rückzahlung, besteht durch Bank oder Bausparkasse die Möglichkeit, das Grundstück versteigern zu lassen. Die Höhe der Eintragung ist in Bestand und Höhe von der gesicherten Forderung abhängig (akzessorisch). Von den Banken als Kreditgebern wird heute die Grundschuld statt der Hypothek als Sicherungsmittel eingetragen.

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