Negativbescheid

(th)

Amtliche Bescheinigung zur Regelung offener Vermögensfragen. Dient der Feststellung, dass keinerlei vermögensrechtlichen Ansprüche an einem Grundstück geltend gemacht werden. Muss überwiegend in den neuen Bundesländern vorgelegt werden, bevor eine Grundschuld für die Finanzierung eingetragen werden kann. Dient als Absicherung für Banken in Bezug auf Forderungen bzw. Belastungen durch Dritte an dem jeweiligen Grundstück. Der Bescheid ist umso wichtiger, wenn die Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken nicht eindeutig geklärt sind.

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