Notar-Anderkonto

(th)

Vom übrigen Vermögen gesondertes Konto, das auf einen Notar ausgeschrieben ist und der treuhänderischen Verwaltung dient (bspw. für Notare, Rechtsanwalte etc.). Dient der Verwaltung von Fremdgeld, da das Geld vom eigenen Vermögen des Notars getrennt ist. Die vorzeitige Auszahlung des Kaufpreises erfolgt bspw. als Treuhandauftrag auf das Notar-Anderkonto, so dass dieser anschlie

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