Notarbestätigung

(th)

Notarielle Urkunde durch einen Notar an eine Bank mit der Erklärung, dass einer Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch nichts entgegensteht. Dient als Absicherung für die Bank, damit die Forderung im Grundbuch im richtigen Rang eingetragen werden kann. Dient dem Darlehensnehmer, um eine vorzeitige Darlehensauszahlung durch das Kreditinstitut auszulösen.

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