Option
Ausübungsmöglichkeit, bspw. zu einem bestimmten Zeitpunkt (bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) ein Wertpapier zu kaufen bzw. zu verkaufen. Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und um keine Pflicht, d. h. der Optionsinhaber entscheidet einseitig, ob er die Option ausübt oder diese verfallen lässt. Dabei wird der Basiswert des Wertpapiers bereits im Vorfeld festgelegt. Für die Ausübung dieses Rechts zahlt der Besitzer an den Vertragspartner eine Optionsprämie. Beispiel: Jemand hat das Recht, innerhalb der nächsten drei Monate die Aktie A zum Preis von 100 Euro zu kaufen oder am letzten Tag des Monats die Aktie B zum Preis von 75 Euro zu verkaufen. Eine Option dient sowohl zur Spekulation als auch zur Absicherung von Risiken (bspw. eine bestimmte Menge an Rohstoffe für die Zukunft).
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