Private Krankenkasse

(th)

Die private Krankenkasse bietet eine Absicherung der Krankheitskosten für Freiberufler, Selbständige und Arbeitnehmer, deren Bruttomonatseinkommen das dritte Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 4.050 Euro monatlich/jährlich 48.600 Euro) überschreitet. Für Freiberufler und Selbständige gilt dies unabhängig vom Einkommen. Eine private Absicherung benötigen auch Beamte sowie andere Beihilfeberechtigten wie Richter oder Landtags- und Bundestagsabgeordnete. In einer privaten Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer erhalten für ihre Versicherung einen 50prozentigen Zuschuss zu den Beiträgen durch den Arbeitgeber

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