Private Krankenversicherung

(th)

Seit dem 1. Januar 2009 haben alle, die freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht die Möglichkeit, in den Basistarif eines privaten Krankenversicherers ihrer Wahl zu wechseln. In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil der Versichertenbeiträge zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet

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