Put

(th)

Eine Verkaufsoption, durch den der Käufer der Option das Recht erwirbt, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o. ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zum vereinbarten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Käufer eines put rechnet mit fallenden Kursen und profitiert daran durch die Option überproportional. Der Verkäufer eines put erwartet dagegen steigende oder zumindest stagnierende Kurse, so dass er die vereinnahmte Optionsprämie als Gewinn verbuchen kann. Da der Verkäufer der Option (Stillhalter) verpflichtet ist, die Aktie zu diesem Preis zu kaufen, gehen beide also eine Wette ein. Der Käufer wettet auf fallende Kurse, der Verkäufer auf steigende Kurse. Wenn die Kurse steigen, verliert der Käufer die gezahlte Optionsprämie, die gleichzeitig den Gewinn für den Verkäufer bedeutet. Fallen die Kurse, ist das Gewinnpotential des Käufers auf die Differenz von Kurswert und Basiswert beschränkt. Gleiches gilt für das Verlustrisiko des Verkäufers. Beispiel: Der Käufer erwirbt gegen eine Zahlung von 5 Euro das Recht, innerhalb der nächsten drei Monate eine Aktie, die gegenwärtig bei 100 Euro steht, zum Preis von 80 Euro zu kaufen. Steigt die Aktie auf 150 Euro, ist die Optionsprämie verloren. Fällt der Kurs auf 50 Euro, nutzt der Besitzer die Option und macht 25 Euro Gewinn (80-50-5).

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