Restschuldversicherung

(th)

Risikoversicherung, deren Versicherungssumme der jeweiligen Restschuld angepasst wird. Die Restschuld bezeichnet dabei die Summe, die der Darlehensnehmer zurück zu zahlen hat. Dient als Absicherung des Kreditnehmers für die noch ausstehende Darlehensschuld gegenüber dem Kreditinstitut, falls dieser vorzeitig versterben sollte oder ander bestimmte Kriterien erfüllt - bspw. Berufsunfähigkeit (sog. Ausfallrisiko). Dabei wird die Versicherungssumme der noch ausstehenden Zahlungen dynamisch angepasst, d.h. geringere Kreditschuld, geringere monatliche Zahlungen.

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