Riesterrente

(th)

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die sich auf die Vorsorge des Vertragsinhabers ausrichtet. Gefördert wird die Riester-Rente durch Zulagen und Steuervorteile. Weitere Zulagen werden für Kinder fällig. Riesterförderung gibt es auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Ansprechpartner sind Versicherungen, Banken oder Sparkassen. Gefördert werden Arbeitnehmer, Selbständige (wenn sie Kraft Gesetzes oder auf Antrag Versicherungspflichtige wurden und nicht in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Renten-Beiträge einzahlen), Behinderte in Werkstätten, Versicherte während einer anzurechnenden Kinder-Erziehungszeit, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienst-Leistende, Bezieher von Lohnersatz-Leistungen wie Arbeitslosengeld-, -hilfe und Krankengeld sowie Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

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