Selbstbeteiligung
Vertragliche Vereinbarung einer Versicherung zur Verringerung der Versicherungsprämie. Die Selbstbeteiligung sieht vor, dass im Falle eines Schadens der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selber übernimmt. Der Versicherer kommt dann erst für Schäden auf, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen. Für alle Schäden, die die Selbstbeteiligung nicht überschreiten, besteht kein Versicherungsschutz. Deshalb gibt es die Selbstbeteiligung auch nur bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
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