Sondereigentum

(th)

Teil des Wohneigentums, das im Alleineigentum eines einzelnen Eigentümers steht. Verbunden mit dem Wohneigentum sind das Alleineigentum (d.h. die Wohnung selbst) sowie das Teileigentum (nicht zu Wohnzwecken dienende, in sich abgeschlossene Räume, die nicht zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer gehören, z.B. Garage). Zum Sondereigentum gehören im Allgemeinen die Räume der Wohnung (einschlie

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