Spekulationsfrist

(th)

Haltedauer bei der Besteuerung von Kursgewinnen aus privaten Aktiengeschäften. In der Vergangenheit umfasste die Aktienspekulationsfrist zwölf Monate. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde die Aktien Spekulationsfrist im deutschen Steuerrecht komplett abgeschafft. Seit 1.1.2009 sind in Deutschland alle Einnahmen, die durch Kapital erwirtschaftet werden, pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. Einnahmen, die unterhalb des Sparerpauschbetrages liegen, bleiben steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag beziffert sich wie der Sparerfreibetrag (plus derzeitigem Pauschbetrag für Werbungskosten) im Jahr auf 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. Wer einen persönlichen Steuersatz hat, der unter 25 Prozent liegt, sollte die gezahlte Abgeltungssteuer immer in der Jahreserklärung zur Einkommenssteuer mit geltend machen. Wer dagegen einen persönlichen Einkommenssteuersatz von mindestens 26 Prozent in Rechnung gestellt bekommt, der sollte es bei der Abgeltungssteuer belassen.

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