Teileigentum

(th)

Sonderform des Sondereigentums (auch als Teileigentum bezeichnet), das sich allein auf Gebäude und Räume bezieht, die nicht als Wohnfläche genutzt werden (bspw. Verkaufräume, Arztpraxen, Garagen, Kellerräume). Da das Teileigentum mehren Parteien gehört, sollten diese auch entsprechend nur dem ihr vorgesehen Zweck genutzt bzw. gepflegt werden.

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