Teilungserklärung

(th)

Der Teilungserklärung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde und der Aufteilungsplan mit den eingezeichneten und nummerierten Sondereigentumseinheiten beizulegen. Die Teilung wird mit der Anlage der Wohnungsgrundbücher wirksam. Teileigentum legt die Höhe des Miteigentumsanteils jedes Wohnungseigentümers an der Gesamtwohnanlage fest, regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und bindet den Käufer an die darin enthaltenen Regelungen für den Gebrauch der Eigentumswohnung und der Gemeinschaftsanlagen.

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