Unbedenklichkeitsbescheinigung

(th)

Begriff aus dem Steuerwesen. Eine Bescheinigung durch die Finanzbehörde, dass eine Person ihren steuerlichen Verpflichtungen stets nachgekommen ist. Verwendung hauptsächlich im Immobilienbereich. Beispiel: Bevor ein Eigentümerwechsel in das Grundbuch eingetragen wird, muss die Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt werden. Hierin wird dem neuen Eigentümer bescheinigt, dass keinerlei Steuerschulden (bspw. Grunderwerbsteuern) bestehen. Erst danach erfolgt eine Umschreibung innerhalb des Grundbuchs.

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