Verkehrswert

(th)

Erzielbarer Preis für ein bebautes oder unbebautes Grundstück ohne Einrechnung persönlicher  bzw. ungewöhnlicher Verhältnisse. Dient bspw. zur Berechnung der Beleihungsgrenze bei Erb-Auseinandersetzungen oder bei Kreditfinanzierungen. Wert wird durch Sachverständige oder durch Liegenschafts- bzw. Katasterämter ermittelt und bezieht sich stets auf die tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstücks. Nicht zu verwechseln mit den Bodenrichtwerten, die jährlich von den Gemeinden ermittelt werden und erheblich vom Verkehrswert abweichen können.

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