Vorkaufsrecht

(th)

Möglichkeit der Rechtseinräumung, eine Sache zu kaufen, bevor diese an eine dritte Person verkauft wird. Das gesetzliche Vorkaufrecht besitzt zum Beispiel ein Mieter einer Wohnung, die in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Rechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Kaufvertrag, den ein Vorkäufer mit dem Verkäufer abschlie

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