Wechsel

(th)

Urkunde bzw. unbedingte Zahlungsanweisung (Orderpapier) eines Ausstellers an einen Bezogenen, an diesen oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Eine

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