Wohneigentum

(th)

Mit Wohneigentum wird der Umstand bezeichnet, dass die Immobilie, in der jemand wohnt, dessen Eigentum ist. Die Immobilie kann beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus sein. Entscheidend ist die Selbstnutzung des eigenen Wohnraums. Es handelt sich somit um Sondereigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück), zu dem es gehört. Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Wohnungseigentum, der eine rechtliche Konstruktion beschreibt.

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