Wohnungsgrundbuch
Spezielle Form des Grundbuchs für jede Eigentumswohnung, in dem der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen werden. Es handelt sich um ein eigenes Grundbuch und ist von daher nicht Bestandteil des Grundstücksgrundbuchs. Da das Grundbuchblatt bei einer Teilung nach dem §§ 3 oder 8 WEG in verschiedene "Untergrundbuchblätter" unterteilt werden kann, unterscheidet man zwischen sog. Wohnungsgrundbuchblättern und Teileigentumsgrundbuchblättern. Bei der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum wird das Grundbuchblatt des Grundstücks gemä
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