Zahnzusatzversicherung

(th)

Private Absicherung gegen die Restkosten, die ein Patient selbst übernehmen muss. Dient der Minimierung des Eigenanteils für gesetzlich Versicherte, die bspw. bei Zahnersatz lediglich einen vom Gesetzgeber festgelegten Zuschuss erhalten (sog. Befund orientierter Festzuschuss). D.h. für einen bestimmten Befund (z.B. fehlender Zahn Nummer 5) gibt es immer denselben Festzuschuss von der Krankenkasse, ganz gleich für welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet. Mit dieser Zahnzusatzversicherung bekommt der Patient bis zu 100 % der Gesamtrechnung bei Zahnersatz erstattet. Die Zahnersatz-Zusatzversicherung verdoppelt nicht nur den gesetzlichen Festzuschuss bei Zahnersatz, sondern auch bei Reparatur. Diese Zahnzusatzversicherung ist bereits für wenige Euro im Monat erhältlich.

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